Triftige Gründe – Teil 1: Personenverkehr

Nach Beginn der Corona-Ausgangsbeschränkungen durfte man in Bayern die Wohnungn ab 21. März nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen. Die schwammigen Erklärungen was nun noch erlaubt war und was nicht führten zu vielen Diskussionen und Überlegungen, aber sicher nicht zu Klarheit.
Einerseits war Fotografieren zwar nicht explizit als „triftiger Grund“ zum Verlassen der eigenen Wohnung genannt, andererseits aber auch nicht konkret verboten. Erlaubt war hingegen das Treiben von Sport. Nachdem mir nach Schließung aller Schwimmbäder ohnehin die tägliche Bewegung im Wasser fehlte, verbrachte ich meinen Osterurlaub überwiegend mit ausgedehnten Radtouren rund um meinen Heimatort. Natürlich rein zufällig war dabei auch die Kamera mit im Gepäck.
Obwohl ich bei diesen Touren schmerzlich mein Stativ vermißt habe war es doch ganz lustig, sich an die alten Zeiten zu erinnern, als ich noch keinen Führerschein und noch kein eigenes Auto hatte.

Doch nun will ich Euch endlich die Bilder zeigen – aufgrund der Vielzahl an Fotos gibt es einen Teil mit Personen- und einen mit Güterverkehr.

Abschließend muß ich sagen, daß ich ziemlich dankbar bin, in dieser herrlichen Gegend zu wohnen, wo es auf kleinstem Raum soviele verschiedene Motive gibt. Letztlich entstand keine Aufnahme in diesem Beitrag weiter als 20km von meiner Wohnung entfernt.

Ein Kommentar zu “Triftige Gründe – Teil 1: Personenverkehr

  1. Pingback: Triftige Gründe – Teil 2: Güterverkehr – Bahnbilder Nordbayern

Schreibe einen Kommentar