Ab dem 21.03.2020 war für das Verlassen des Hauses ein „triftiger Grund“ erforderlich. Dazu zählte unter anderem Sport, weshalb ich mich in der Nähe meines Wohnortes in Form von Spaziergängen sportlich betätigte. Zufälligerweise führte mich meine Wanderroute an das eine…